- ABGB = alle verträge = alter, pflichten K VK, gewährleistung
- UBG = für unternehmen = firmenbuch, % verzugszinsen, wie funktunieren einzelne rechtsformen
- KSchG = B2C = rücktritssrecht..
- FAGG = fernabsatzgeschäfte B2C = verbraucher darf 14 tage ohne angaben zurücktreten
zahlungsverzug
lieferverzug
annahmeverzug
gewährleistung
rechnungsbeanstandung
eine strafe die der VK zahlen muss wenn er nicht rechtzeitig liefert
erkennbarkeit = offen, geheim
behbbarkeit = behebbar, unbehebbar
bedeutung = geringfügig, wesentlich
1 repatur oder autausch
wenn nicht möglich oder zumutbar
2 preisminderung oder vertragsaufhebung
qualität quantität
austellungsdatum
nettobetrag steuersatz
steuerbetrag
rechnungsnummer
UID des lieferanten
über 10.000€
UID des kunden
eine fehlerhafte rechnung kann nur der aussteller berichtigen…
-eine neue rechnung erstellem
-eine gutschrift über den zu viel berechneten betrag
sachlich = inhalt leistung
rechnerisch
formale = gesetzlich vorgeschriebe pflichtangaben
termingeschäft = liefermahung
fixgeschäft = vertragsrücktritt
beweglich = zwei jahre
unbeweglich = drei jahre
gebrauchtwaren = ein jahr
arglistig verschwiegenen mängeln = deissig jahre
B2C = 4% p.a
B2B = 9,2 %
Freiwilliges Entgegenkommen eines Unternehmens, obwohl kein gesetzlicher Anspruch besteht
Wenn jemand bewusst täuscht oder wichtige Mängel absichtlich verschweigt, um einen Vorteil zu bekommen