ABGB
UGB
KSchG
FAGG
zahlungsverzug
lieferverzug
annahmeverzug
gewährleistung
rechnungsbeanstandung
eine strafe die der VK zahlen muss wenn er nicht rechtzeitig liefert
erkennbarkeit = offen, geheim
behbbarkeit = behebbar, unbehebbar
bedeutung = geringfügig, wesentlich
1 repatur oder autausch
wenn nicht möglich oder zumutbar
2 preisminderung oder vertragsaufhebung
qualität quantität
austellungsdatum
nettobetrag steuersatz
steuerbetrag
rechnungsnummer
UID des lieferanten
über 10.000€
UID des kunden
eine fehlerhafte rechnung kann nur der aussteller berichtigen…
-eine neue rechnung erstellem
-eine gutschrift über den zu viel berechneten betrag