fachpraktische kenntnisse u. Fertigkeiten
fachteorerische kenntnisse/ Aölgemeinbildung
privatrechtlicher Ausbildungsvertrag
öffentliches schulrecht/ KMK- Lehrplan
BBIG und AO
Staatliche Annerkennung/ Mind. 2 Jahre/ Ausbildungsrahmenplan/ durchführung der Berufsausbildung
BBIG
Dauer/ Ausbildungsmaßnahmen/ Ausbildungszeit/ Probezeit/ Vergütung/ Urlaub/ Kündigungsbestimmung/ Hinweise auf Tarifverträge- Betriebs oder Dienstvereinbarungen
Berichtsheft/ Betriebsgeheimnisse bewahren/ Sorgfaltspflicht/ Teilnahme am Unterricht, Prüfungen/ Gesätze/ Anweisungen befolgen/ Fehlzeiten entschuldigen
Freistellung zur schule u. Prüfungen/ zahlung einer jährlich steigenden vergütung/ übertragung Ausbildungsbezogenen Tätigkeiten/ Kostenfreie bereitstellung aller relevanten arbeitsmitteln
-nicht mehr als 8h am Tag und 40h d.w
- bis 6h arbeit mind. 30 min pause ab 8h mind. 60 min pause
- erste pause muss nach 4,5 h beginnen
-20-6 uhr ruhezeit
- 15 j mind. 30 tage
- 16 j mind. 27 tage
- 17 j mind. 25 tage
-verbot zur ausübung gefährlicher arbeit
- verbot Akkordarbeit
-ärzliche untersuchung
- schule muss als arbeitszeit angerechnet und vergütet werden
- Freistellung am Arbeitstag unmittelbar vor prüfungen
- beschäftigungsverbot an schultagen mit mehr als 5 schulstunden einmal die woche
- keine beschäftigung im Betrieb wenn unterricht vor 9 uhr beginnt
bezieht sich auf die altuelle ausgeübte tätigkeit zbs. ms office fotbildung
Allgemeine erweiterung neuer Kenntnisse zbs. ein sprachkurs
Berufliche Fortbildung mit dem Ziel einer höheren Qualifikation im bisherigen Berufsfeld
verbesserung und anpassung fachlicher kompetenzen wie zbs. Digitalisierung
regelt die gesamte Berufsausbildung
schutz jugendliche im beruf
regelt Arbeitszeiten, pausen, ruhezeiten...