angestellte = bürotätigkeit = gehalt
arbeiter = manuelle arbeit = lohn
übereinstimmde willenserklärung -> dienstzettel
- allgemeine infos von arbeitgeber und nehmer
- beginn der arbeit
- kündigungsbestimmungen
- arbeitsort
- arbeitszeit
- urlaubsausmaß
- kinder und jugendliche
- schwangere und mütter
- menschen mit behinderung
- lehrlinge
max. 1 monat
-> kann jeder zeit ohne angaben aufgelöst werden
- entgeltpflicht
- gewähren eines urlaubs = 5 wochen
- fürsorgepflicht
- persönliche arbeitsleistung
- anweisefolgungspflicht
- treuepflicht
- wettbewerbsverbot
- keine nebenbeschäftgung
- anschwezungsverbot
- anzeigepflicht
- notarbeitspflicht
- während der probezeit
- einvernähmliche auflösung
- kündigung durch AG
- kündigung durch AN
- entlassung durch AG
- austritt durch AN
- zeitablauf
- kurzfristig besetzbar
- schneller einarbeiten
- qualifikationen bereits bekannt
- weniger auswahlmöglichkeit
- neid, demotivation
- grosse auswahl
- keine kettenraktion
- risiko der fehlbesetzung
- kosten für die stellenbestzung sind höher
- demotivation interner mitarbeitern