Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft. Er entsteht durch 2 korrespondierende Willenserklärungen nämlich Angebot und Annahme
Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, bei der eine Person, einer anderen, einen Vertragsschluss so anträgt, dass diese nur noch ihr Einverständnis erklären muss.
Die Annahme ist zeitlich nachfolgende Willenserklärung, durch welche das Einverständnis mit dem Angebot erklärt wird.
Einladung ein Angebot zu machen
1. Sachverhalt mehrmals genau lesen
2. Fallfrage aufgreifen
3. Rechtsnorm auswählen (Anspruchsgrundlage)
4. Obersatz bilden (Wer, will was, von wem, woraus)
5. Subsumtion einzelner TBM
5.1 Zitieren/Obersatz bilden
5.2 Definieren
5.3 Subsumieren (Begründung)
5.4 Bewerten
6. Ergebnis formulieren
werden mit Abgabe und Zugang wirksam
werden mit der Abgabe wirksam
willentliche Entäußerung in den Rechtsverkehr, und zwar so, dass die WE dem Empfänger ohne weiteres Zutun des Erklärenden zugehen kann
Wenn WE so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist
1. Machtbereich (Briefkasten, Faxeingang)
2. Die Frage, wann unter normalen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist