1. Lage
2. bereits eingesetzte/ benachbarte Kräfte
3. Auftrag/Absicht
4. bereitzustellende Kräfte/FEMs
5. Einzelaufträge
6. sonstige Maßnahmen + Hinweise
7. Kommunikation
8. Führung
polizei Dienstvorschrift
hat eine bindungswirkung = geben für taktische Lagebewältigungen verbindliche Regelungen allgemeiner Art mit Weisungscharakter vor & konzentrieren Einsatzerfahrungen in abstrakter Form
Verhaltensrichtlinien und Handlungsweisungen mit überwiegendem Empfehlungscharakter, wenn sie für alle Länder und den Bund gelten sollen
Bestimmungen, Richtlinien, Anweisungen, Sammlungen von Katalogen und Nachschlagewerken
regelt verbindlich für alle Organisationseinheiten der BPol die Ordnung des Schriftgutes
unterteilt in
Hauptgruppe
Obergruppe
Untergruppe
allgemeiner Aufbau Organisation (Regeldienst)
besonderer Aufbau Organisation = dient der Bewältigung nicht alltäglicher polizeirelevante Ereignisse
- erhöhter Kräftebedarf von Kräften und/oder FEMs
- Einsatzdauer
- notwendige einheitliche Führung, insbesondere bei verschiedenen Zuständigkeiten (LaPo & BPol)
- erheben, sammeln, bewerten und steuern von Knformationen
- Verbindungsaufnahmen
- Lagedarstellungen, Lagevorträge
- Planung & Vorbereitung von Einsätzen
- Erstellen von Befehlen & besonderen Anordnungen
- Mitwirkung bei der Nachbereitung von Einsätzen
- Mitwirkung bei der Entwicklung von Strategien und Einsatzkonzeptionen
Leitstellen
Führungsstäbe
Führungsgruppen
BPOLI Einsatzleitstelle (ELSTE)
BPOLD Lage- & Einsatzzentralen (LEZ)
BPOLP Führungs- & Lagedienst (FLD)
ständige oder anlassbezogenen eingerichtete Organisationseinheit zur Beratung und Unterstützung des Polizeiführers (PF)
1) Führungsstäbe BPOLD, BPOLABT
2) Führungsstab einer BAO
anlassbezogenen eingerichtetes Führungsorgan zur Beratung und Unterstützung einer Führungskraft, soweit sich diese nicht eines Führungsstabes bedient.
- können einsatztaktisch gebildet werden, insofern die Bildung eines Führungsstabes nicht erforderlich bzw noch nicht erfolgt ist
nicht vorausplanend, tritt einfach ein
Ereignis was man planen kann oder angekündigt ist
Polizeiführer (PF)
Führungsstab o Führungsgruppe
Einsatzabschnitte (EA)
Unterabschnitte (UA)
ggf. Unterunterabschnitte (UUA)
Die Person/das Objekt ist erheblich gefährdet, mit einem Anschlag ist zu rechnen
Die Person/das Objekt ist gefährdet, ein Anschlag ist nicht auszuschließen
Anhaltspunkte für eine Gefährdung der Person/des Objekts liegen vor
ständiger unmittelbarer Personenschutz der gefährdeten Personen
unmittelbarer Personenschutz der gefährdeten Person zu bestimmten Zeiten/ aus besonderen Anlässen
ständiger Objektschutz durch Posten/Streifen
Schutz eines Objektes durch Posten/Streifen zu bestimmten Zeiten / aus besonderen Anlässen
mindestens einmalige Bestreifung eines Objekts zu unregelmäßigen Zeiten innerhalb einer Stunde
Bestreifung eines Objekts zu unregelmäßigen Zeiten im Rahmen des Streifendienstes
Gefährdungsstufen Schutzmaßnahmen
1 1/3
2 2/4 oder 5
3 2/5 oder 6
ErlassSchreiben einer obersten Bundes- oder Landesbehörde, an eine ihr unterstellte Behörde oder Institution
Schreiben anderer Aufsichtsbehörden werden als Verfügung bezeichnet
Gesamtheit aller Umstände, Gegebenheiten und
Entwicklungen, die das polizeiliche Handeln bestimmen und
beeinflussen.
• Eigentlicher Anlass des polizeilichen Handeln
• Situation zum Beginn des Ereignisses (Sofortlage)
• oder zu Beginn der Vorbereitungen (Zeitlage)
Innen- und außenpolitische Entwicklungen
• wirtschaftliche und soziale Verhältnisse
• kriminelle Geschehen
• bisher gesammelte Erfahrungen u. Erkenntnisse
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• durchgeführte, laufende oder vorbereitende Maßnahmen der Polizei
Schriftliche oder mündliche Weitergabe von aktuellen Erkenntnissen (Von unten nach oben,
an Vorgesetzte)
Gemäß PDV 201(„7W“): Wann, Wer, Wo, Was, Wie, Womit, Warum