Die wichtigsten Aufgaben einer Zollbehörde sind die Erhebung von Zoll - & Steuerabgaben sowie die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs.
Wenn also Waren im Ausland billiger produziert werden können als z.b in Österreich, so wird auf bestimmte Wareb ein Zoll erhoben
Zölle sind Abgaben die für nicht EU-Waren bei der Einfuhr bezahlt werden müssen
Schutz der heimischen WIrtschaft vor billigen ausländischen Konkurrenten. Sie schtzen dadurch auch unsere Arbeitsplätze
Ware, die aus der EU stammt (z.B Bregenzerwälder Holz)
oder in der EU verzollt wurde (z.B verzollt japanische Sony-Anlage)
Ware, die nicht aus der EUb stammt bzw. nicht eingangsverzollt wurde
z.B unverzollte japanische Sony Anlage
Warenlieferung, innerhalb der EU
1. Freier Warenverkehr
2. Freier Personenverkehr
3. Freier Dienstleistungsverkehr
4. Freier Kapital & Zanhlungsverkehr
Incoterms (International Commercial Terms) sind weltweit gültige Handelsregeln, die festlegen, wer zwischen Käufer und Verkäufer welche Kosten und Risiken beim Transport von Waren trägt.
ICC - Internationslr Handelsksmmer Paris
EXW - ab Wer - EX WORKS
FCA - frei Frachtführer - Free Carrier
FAS – frei Längsseite Schiff – Free Alongside Ship
FOB – frei an Bord – Free On Board
CPT – frachtfrei – Carriage Paid To
CIP – frachtfrei versichert – Carriage and Insurance Paid To
CFR – Kosten und Fracht – Cost and Freight
CIF – Kosten, Versicherung und Fracht – Cost, Insurance and Freight
DAP – geliefert benannter Ort – Delivered at Place
DPU – geliefert entladen – Delivered at Place Unloaded
DDP – geliefert verzollt – Delivered Duty Paid
Gefahren & Kostenübergang ist gleich
Gefahrenübergang und Kostenbergang befindet sich an 2 vreschiedenen Orten
EXW: Verkäufer trägt Kosten und Risikrn bei der gesamten Beförderung der Ware
DDP: Verkäufer trägt Kosten und Risiken während der gesamten Beförderung
AÖSP - Allgemeine österreichische Spediteurbedingungen
Rechtsgrundlage des Spediteurs
1,09€ /Bruttokilo max. 1.090,09 pro Fall.
2.180,18 €
Speditionsversicherungsschein
ja, pflichtversicherung gem. AÖSP
Kunde muss sich schriftlich zum Verbotskunden deklarieren
Ware ist Beschädigt
fehlende oder mangelhafte Verpackung
Einbruchdiebstahl
höhere Gewalt
sofort
innerhalb von 6 Tagen nach Ablieferung (lt. AÖSP)
Lagerempfangsschein
CMR
CMR Frachtbrief
Sachschäden, Vermögensschäden aus Lieferfristüberschreitung und Nachnahmefehlern
8,33 SZR/Bruttokilo (gem. CMR)
Verzollungsfehler
Dispositionsfehler
Nachnahmefehler
Neutralisierungsfehler