Ein Verfahren zur Sicherung eines Grundstücks durch einen Gläubiger.
Das zuständige Amtsgericht.
Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG).
Eine vom Gericht ausgewählte neutrale Person.
Die wirtschaftliche Nutzung und Verwaltung des betroffenen Grundstücks.
Wenn die Forderungen des Gläubigers vollständig beglichen sind.
Mieteinnahmen aus dem betroffenen Grundstück.
Er wird über die Maßnahmen des Zwangsverwalters informiert.
Alle Grundstücke, die mit einer Grundschuld belastet sind.
Sie bleiben grundsätzlich bestehen.