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1. SA: Rechte und Pflichte der Arbeiternehmer und Arbeitgeber

Wozu ist Arbeitsverhältnis mit rechten und Pflichten verbunden?

Schutz beider Vertragspartner

Stufenbau der Rechtsordnung (5)

-Europarecht
-Nationale Gesetze

-Kollektivvertrag

-Betreibsvereinbarungen

-Einzelarbeitsvertrag

Die im Stufenbau untergeordneten Vorschriften dürfen nur von denen drüber abweichen, wenn vorteilhalt für Arbeitnehmer (Manche erlauben keine Abweichungen)

Rechte/Pflichten Arbeitgeber (2(4))

-Zahlung Entgeltes
-Fürsorgepflicht: Schutz vor Gefahr am Arbeitsplatz, Rücksicht auf Gesundheit des AN, Gleiche Rechte für alle AN, Sonderschutz bestimmte Gruppen

Rechte/Pflichten Arbeitnehmer (2(4))

-Persönliche Arbeitsleistung
-Treuepflicht: Verschwiegenheitspflicht: Betriebsgeheimnisse, Verbot: Annahme Geschenke (Bestechung), Unterlassung: rufschädigende Mitteilungen, Konkurrenzverbot

Konkurrenzverbot

Arbeitnehmer dürfen ohne Einverständniss des AG weder ein Unternehmen führen noch im gleichen Geschäftszweig woanders arbeiten

Arbeitszeit

Vom Beginn zum Ende der Arbeit mit Ausnahme Ruhepausen

Normalarbeitszeit

40h/Woche
Viele KV verkürtzt 38,5h/Woche

Bei weniger als dies: Teilzeitarbeit

Gleitzeitregelung

Mitarbeitern möglich Arbeitszeit flexibel zu verteilen
Kernarbeitszeiten muss man anwesend sein

Überstundenarbeit

Pro Überstunde: Normallohn + Zuschlag (50%) 100% für Feier-Sonntag, Nacht
Übers. können durch Zeitausgleich abgebaut werden

Höchstarbeitszeit

inkl. Überstunden höchstens 12h/Tag u. 60h/Woche
Sonderregelungen für bestimmte AN (Schichtbetriebe)

Ruhepausen

Gesamtarbeitsdauer: mehr als 6h: Ruhepause von 30min
nach Arbeitstag: Ununterbrochene Ruhezeit (11h) zu gewähren

Ausnahme: Gesundheit, gastgewerbe)

Urlaub: Ausmaß? Zeit?

AN haben Anspruch auf bezahlten Urlaub
-Ausmaß: Bei 5TageWoche: 25 Arbeittage, erst nach 6 Monaten vollen Anspruch

-Zeit: keinen Anspruch auf bestimmte Zeit, muss einvernehmlich festgelegt werden

Arbeitsverhinderung

Z.B.: (Todesfall,Unfall, Krankheit)
-muss unverz. gemeldet werden

-für bestimmte Dauer wird Lohn weiterhin ausbezahlt werden

Regelungen zu Mutterschutz

acht Wochen vor und nach Geburt absolutes Beschäftigungsverbot (kann nicht einvernehmlich geändert werden)

Regelungen zu Karenz

Im Anschluss auf Mutterschutz besteht Anspruch auf Karenz: Bei Aufteilung der Eltern: max. bis 2. Geburtsjahr des Kindes
Ein Elternteil: Max. bis Ablauf des 22. Lebensmonat

Was erhalten Frauen während des Mutterschutztes?

Wochengeld der öst. Gesundheitskasse

Welche Organe der Mitbestimmung haben Arbeitnehmer?

-Betriebsrat (wird von AN gewählt, und informiert Betriebsversammlung, Anzahl richtet sich nach Anzahl der AN im Betrieb)
-Betreibsversammlung (wird von Betriebsrat informiert)

Betriebsrat

Bindeglied zwisch.: Betriebsführung und Belegschaft, stellt sicher das Interessen d. Belegschaft berücksichtigt werden)
Recht auf Betreibsrat: mind. 5 Mitarbeiter über 18 Jahren

Betreibsversammlung

gesammte Belegschaft, einmal im Kalenderjahr
Rechte: Stellungnahme zu Angelegenheiten, Ausverhandlung von Betriebsvereinbarungen mit Unternehmensführung, Abberufung Betreibsrat

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