Lieferungsverzug liegt vor, wenn der Lieferant die Ware nicht zum vereinbarten Termin liefert. Der Käufer kann eine Nachfrist setzen, Schadensersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn die Nachfrist fruchtlos verstreicht.
Ziel ist es, die Gesamtbeschaffungskosten (Bestell- und Lagerkosten) zu minimieren.
Er zeigt an, wann man nachbestellen muss, um Lagerausfälle zu vermeiden.
Man berechnet den Bezugspreis aus dem Listenpreis abzüglich Rabatt, dann abzüglich Skonto und zuzüglich Bezugskosten, um die tatsächlichen Kosten der Ware zu vergleichen.
Der Käufer weigert sich, die ordnungsgemäß gelieferte Ware anzunehmen. Der Verkäufer kann Lagerkosten oder Schadensersatz verlangen.