die Achtung der Menschenwürde,
Freiheit,
Demokratie,
Gleichheit,
Rechtstaatlichkeit
die Wahrung der Menschenrechte
-> einschließlich die der Minderheiten
drei Gruppen von Kriterien, die alle Beitrittsländer erfüllen müssen:
1. politische-
2. wirtschaftliche-
3. Acquis-
Kriterien.
1. Institutionelle Stabilität
2. demokratische-
3. rechtsstaatliche Ordnung
4. Wahrung der Menschenrechte
5. Achtung & Schutz der Minderheiten
- funktionsfähige Marktwirtschaft
- die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck innerhalb des EU Binnenmarktes standzuhalten
die Fähigkeit sich die Verpflichtungen und Ziele der EU zu eigen zu machen
=> Übernahme des gesamten gemeinschaftlichen Rechts des "gemeinschaftlichen Besitzstandes "
1 Albanien.
2 Bosnien und Herzegowina.
3 Georgien.
4 Moldau.
5 Montenegro.
6 Nordmazedonien.
7 Serbien.
8 Türkei.
1. Vorschlag der EU-komission
2. Erste Lesung im EU-Parlament
3. Erste Lesung im Rat der EU
4. Zweite Lesung im EU-Parlament
5. Zweite Lesung im Rat der EU
6. Vermittlungsverfahren ( falls erforderlich )
7. Dritte Lesung
8. Veröffentlichung und inkrafttreten des Gesetzes
- Vertretung der Bürger
- Mitentscheidung der Gesetzgebung (zsm. mit dem Rat )
- Kontrolle der EU-Kommission
- Haushaltsbefugnisse (Recht & Aufgabe über Einnahmen und Ausgaben )
=> wird alle 5 Jahre gewählt
- Gipfeltreffen der Staats-und Regierungschefs
- legt die politischen Leitlinien der EU fest
- keine Gesetzgebungsfunktion
- Vermittlung bei Krisen und Grundsatzfragen
- Vertreten der Regierungen der Mitgliedsstaaten
- Aufgabe in der Gesetzgebung ( mit dem Parlament )
- Außen -und Sicherheitspolitik
- Koordination der Wirtschaftspolitik
- Exekutive der EU
- Initiativrecht für Gesetze ( Recht einen Gesetzesentwurf abzugeben )
- Überwachung der Einhaltung des EU-Rechts (Hüterin der Verträge )
- Verwaltung des Haushalts
- oberstes Gericht der EU
- Auslegung des EU-Rechts
- Entscheidung bei Bertragsverletzungen und Klagen
- Verantwortlich für die Geldpolitik des Euroraums
- es ist das Finanzkontrollorgan der EU
- Überprüfung der korrekten Verwendung von EU-Geldern
- Berichterstattung an Parlament und Rat
1. EU-Parlament
2. EU-Rat
3. Rat der EU / Ministerrat
4. EU-Kommission
5. Gerichtshof der EU (EuGH)
6. EU-Zentralbank (EZB)
7. EU-Rechnungshof