Wird vom Bundestag gewählt auf Vorschlag des Bundespräsidenten
Wird von der Bundesversammlung gewählt. Sie besteht aus Bundestagsabgeordneten und Vertreter Vertreterin der Bundesländer.
Werden vom Volk gewählt
Werden vorgeschlagen vom Bundeskanzler und vom Bundespräsidenten dann ernannt
Gesetzgebung und Regierung, Kontrolle und Wahl des Bundeskanzlers
Es geht immer um die Frage, ob ein Artikel unserer Verfassung verletzt worden ist, durch eine Handlung, ein Gesetz einer Verordnung oder eine Unterlassung
Politische Führung also der Weg, den man gehen will. Gestaltung der politischen Verhältnisse durch konkrete Maßnahmen. Initiativrecht bei der Gesetzgebung kann einen Gesetz Vorschlag in den Bundestag einbringen.
Entscheidet, ob die Gesetz Vorschläge zu den Ländern passen
Orden verleihen kein Bundesgesetz, tritt in Kraft, ohne seine Prüfung und Unterschrift, prüft, ob das Gesetz mit anderen Artikeln in der Verfassung kollidiert, hält viele Reden