Utilisateur
Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG)
Grundsätzlich bei Vorankündigung:
bei mehr als 30 Arbeitstagen mit mehr als 20 Arbeitsnehmer
oder gnerell 500 Personentagen
Bauherr bzw. Projektleiter
bei gewissen Bauphasen/Aufgabenbereich: Koordinator
natürliche oder juristische Person/ sonstige Gesellschaft mit Rechtspersöhnlichkeit (in deren auftrag ein Bauwerk ausgeführt wird)
Auf einer Baustelle gleichzeitig ider nacheinander Arbeiter von verschiedenen Gewerken tätig sind muss der Bauherr einen Koordinator bestellen