§ 854 I BGB
= die tatsächliche Gewalt/Herrschaft, die eine Person über eine Sache ausüben kann
§ 872 BGB
= wer eine Sache, als ihm gehörend besitzt
§ 868 BGB
= wenn eine Person einer anderen Person per RG die Berechtigung an einer Sache überträgt, die Sache zu besitzen
--> z.B. Vermieter
§ 868 BGB
= wenn eine Person von einer anderen Person per RG die Berechtigung an einer Sache übertragen bekommt, die Sache zu besitzen
--> z.B. Mieter
§ 855
= wenn eine Person die Gewalt über eine Sache ausübt, die aber einem anderen gehört. Dieser muss aber den Weisungen des Besitzers folge leisten
--> Putzfrau, Hausmeister
= dieser ist alleiniger Besitzer
§ 866 BGB
= mehrere Personen besitzen eine Sache gemeinschaftlich
§ 865 BGB
= derjenige, der nur einen Teil einer Sache oder insbesondere abgesonderte Wohnräume besitzt
§ 903 BGB
= das unbeschränkte, dringliche Recht über eine Sache frei bestimmen, verfügen und auf all diese einwirken zu können, und andere davon auszuschließen