Utilisateur
-Zeitablauf
-Befristeter Arbeitsvertrag mit vereinbarter Probezeit
Kündigung
AV endet laut Vereinbarung im Arbeitsvertrag, automatisch durch Zeitablauf. (Ruhestand, Ferialjog)
Arbeitsvertrag mit Probezeit-> Ablauf
-> Verhältnis wird automatisch unbefristet weitergeführt
(AV kann während PZ von beiden Seiten ohne Gründe beendet werden)
-kann von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen erfolgen (einvernehmlich)
-Münlich mög. schriftlich besser als Beweis
-Kündigungstermin/Fristen beachten
-kann zu jedem Monatsletzten ausgesprochen werden
-Kündigungsfrist in Regel 1 Monat (kann im AV bis auf halbes Jahr ausgedehnt werden, darf allerdings nicht länger sein als die des Arbeitgebers)
In Regel können Angestellte vom Unternehmen nur Ende eines Kalendervierteljahres (ende März, Juni; September, Dezember) gekündigt werden.
Im Kollektivvertrag kann geregelt werden: Kündigung zu jeden 15. oder Monatsletzten
richtet sich entweder danach wie lange Person im Unternehmen gearbeitet hat (oder nicht)
-1.&2. Jahr: 6 Wochen
-3.-5.: 2 Monate
-6.-15.: 3 Monate
-16.-25.: 4 Monate
-ab 26.: 5 Monate
-werdende Mütter
-Personen in Elternkarenz
-Präsenz- u. Zivildiener
-Betriebsratmitglieder (Zustimmung Arbeits- Sozialgerichtes)
-begünstigte Behinderung (Zustimmung Bundessozialamt)
-Entlassung
-Austritt
-Einvernehmliche Lösung
Arbeitgeber können bei schweren Verstoß von Arbeitnehmer, sofortige Entlassung (ohne Frist) aussprechen. (mün./schrift.)
(Beleidigungen, Verweigerung Arbeitsleistung, Betriebsgeheimnisse weitergeben)
Arbeitnehmer können bei schwerem Versto? der Arbeitsgesetzte, Arbeitsverhältniss ohne Frist beenden.
(Entgeldvorenthaltung, Sexuelle Belästigung, Gesundheitsgefährdung)
-Entgelt, Sonderzahlungen u. Urlaubszusatzleistung
-Postensuchtage
-Dienstzeugnis
stehen AN bis zum letzten Tag zu
Urlaub: wenn dieser noch nicht verbraucht wurde
Bei Kündigung durch Unternehmen: wöchentlich bezahlte Zeit um neue Stelle zu suchen
Bei Selbstkündigung nicht üblich
Arbeitgeber muss ausstellen
Darin: Dauer, Art der Arbeitsleistung
Unzulässig: negative Formulierungen
-Arbeitgeber zahlt für Arbeitnehmer laufend 1,53% des Bruttogehalts in Mitarbeitervorsorgekassen ein
-Beendigung: nach frühestens 3 Einzahlungsjahren (versch. Unternehmen) können AN zwischen Auszahlung od. Mitnahme entscheiden (Selbstkündigung/Entlassung: Ansprüche können nur mitgenommen werden)
