Koordiniert u. überwacht amtliche Lebensmittelkontrolle in Ö.
Lebensmittelaufsichtsorgane der Länder bzw. Magistrate (im Auftrag der Landeshauptleute)
-nach festgelegten Plan (Proben- Revisionsplan)
-Unangemeldete Proben-> Lebensmitteluntersuchungsanstalt weitergeleitet
-30 000
-AGES und Lebensmitteluntersuchungsanstalten
-Kontrolle von Lebensmittelunternehmen
-Prüfung von Produktions- u. Handelsbetriebe inkl. Gastronomiebetrieben
-betriebliche Mängel
-Durchführung der Eigenkontrolle
-ordnungsgemäße Kennzeichnung (Allergene)
Werden geplant laut Proben- Revisionsplan gezogen, kein Verdacht
Aufgrund von Beschwerden/Beobachtungen, die Lebensmittelaufsichtsorgan während Überprüfung im Betrieb selbst macht, gezogen
-Anhand Checklisten
-Lebensmittelaufsichtsorgane haben Befugnis Nachforschungen anzustellen
-Im Anschluss verfassen sie schriftliche Berichte über Verlauf amtlicher Kontrolle
