ist eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperl. Wohlbefinden o. doe körperl. Unversehrtheit eines Menschen nicht nur ganz unerheblich beeinträchtig wurde.
Als Gesundheitsschädigung gelten das Hervorrufen oder Steigern eines physischen o. psychischen pathologischen Zustandes.
Vorsatz ist das Wissen und Wollen einer Tatbestandsverwirklichung.
Rechtswidrig handelt, wer den TB eines Strafgesetzes verwirklicht und keinen Rechtfertigungsgrund besitzt.
Schuldhaft handelt, wer schuldfähig ist, kein Unrechtbewusstsein besitzt und keinen Entschuldigungsgrund hat.
Liegt vor, zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen und eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese Person als Täter oder Teilnehmer der Straftat in Betracht kommt.