Regelung d. gesellschaftl. zsm lebens der menschen
menschen heben recht auf freiheit, gewährleisten der freiheit des einzelnen
schutz des einzelnen vor willkür, ausnutzung, schädigung
streitigkeiten zwischen 2 parteien werden durch bindende beschlüsse beendet
gewährleisten eines gerechten ausgleichs oder interessen
täter mit androhung von strafen vor straftat abschrecken
funktion des rechts -> zsm leben in gesellschaft -> rechtsordnung (zweckmäßig, durchsehbar, verschaffung rechtssicherheit)-> gerechtigkeit
eine staatliche rechtsordnung musszweckmäßig & durchsetzbar sein, ziel und maßstab ist gerechtigkeit
Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen privaten Personen (natürlichen und juristischen) auf Basis von Gleichberechtigung und Selbstbestimmung. Es umfasst das Bürgerliche Recht (z. B. Verträge, Eigentum, Schadensersatz) und Sonderprivatrechte (z. B. Handels- und Arbeitsrecht). Der zentrale Grundsatz ist die Privatautonomie.
Das öffentliche Recht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern sowie zwischen staatlichen Institutionen. Es ist durch ein Über- und Unterordnungsverhältnis geprägt und dient der Wahrung öffentlicher Interessen, z. B. im Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und Strafrecht.
ist die fähigkeit, träger von rechten und pflichten zu sein. rechtsfähigkeit beginnt mit vollendung der geburt und endet mit dem tod
alle Menschen, beginnt mit der Vollendung der Geburt und endet mit dem Tod.
unterteilt in privates und öffentliches Recht, sie sind entweder vom Staat anerkannt (Kirchliche Gemeinschaft) oder im Handels und Vereinsregister eingetragen erst dann beginnt die Rechtsfähigkeit juristische Person, benötigen natürliche Person, welche für sie handeln. Beispiele: Fußballverein Kirschgemeinschaft,…
eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung, die darauf abzielt, einem bestimmten rechtlichen Erfolg herbeizuführen
Handlung: der Wille, überhaupt eine Handlung vorzunehmen, Fehlt im Schlaf oder unter Hypnose
Erklärungsbewusstsein: Der Wille, eine rechtlich relevante Erklärung abzugeben
Geschäftswille: Der Wille, eine ganz bestimmte Rechtsfolge herbeizuführen
mündlich: mit Worten, ausgedrückte Willenserklärung
schriftlich: dokumentiert, unterschrieben oder in anderer schriftlicher Form (E-Mail)
Konkludent: schlüssiges Verhalten, dass eine Willenserklärung darstellt
18 Jahre
Von 7 bis unter 18
wenn man unter sieben Jahre alt ist